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Die Satzung der Schützengilde Flämingrand e.V. Satzung Stand 05-2017
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung festgelegt. Im Jahr 2023 wurden ein Mitgliedsbeitrag von 125,00 € und eine einmalige Aufnahmegebühr von 200,00 € beschlossen. Für Kinder und Jugendliche wurde ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 30,00 € ohne Entrichtung einer Aufnahmegebühr beschlossen.
Weiterhin sind alle Mitglieder zum Ableisten von Arbeitsstunden verpflichtet. Dazu wurde folgende Staffelung beschlossen:
Mitgliedsstatus | Anzahl der Pflichtstunden |
---|---|
In den ersten 5 Jahren der Mitgliedschaft | 16 Stunden |
Ab dem 6. Jahr der Mitgliedschaft | 12 Stunden |
Altersrentner | 1/2 Arbeitsstunden d.h. 8 oder 6 Stunden (je nach Dauer der Mitgliedschaft) |
Ehrenmitglieder | keine |
Kinder und Jugendliche bis zum abgeschlossenen 16. Lebensjahr | keine |
Aufnahmeantrag der Schützengilde Flämingrand e.V.