Mitgliedschaft

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Die Satzung der Schützengilde Flämingrand e.V. Satzung Stand 05-2017

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung festgelegt. Im Jahr 2023 wurden ein Mitgliedsbeitrag von 125,00 € und eine einmalige Aufnahmegebühr von 200,00 € beschlossen. Für Kinder und Jugendliche wurde ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 30,00 € ohne Entrichtung einer Aufnahmegebühr beschlossen.

Weiterhin sind alle Mitglieder zum Ableisten von Arbeitsstunden verpflichtet. Dazu wurde folgende Staffelung beschlossen:

Mitgliedsstatus Anzahl der Pflichtstunden
In den ersten 5 Jahren der Mitgliedschaft 16 Stunden
Ab dem 6. Jahr der Mitgliedschaft 12 Stunden
Altersrentner 1/2 Arbeitsstunden d.h. 8 oder 6 Stunden (je nach Dauer der Mitgliedschaft)
Ehrenmitglieder keine
Kinder und Jugendliche bis zum abgeschlossenen 16. Lebensjahr keine
Die Termine für die Arbeitsstunden werden finden in der Regel am ersten Samstag im Monat im Zeitraum April bis Oktober des Jahres statt. Für jede nicht geleiste Arbeitsstunde sind am Ende des Jahres 20 € zu entrichten.

Aufnahmeantrag der Schützengilde Flämingrand e.V.