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Die Satzung der Schützengilde Flämingrand e.V. Satzung Stand 05-2017
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung festgelegt. Im Jahr 2024 wurden ein Mitgliedsbeitrag von 125,00 € und eine einmalige Aufnahmegebühr von 200,00 € beschlossen. Für Kinder und Jugendliche wurde ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 30,00 € ohne Entrichtung einer Aufnahmegebühr beschlossen.
Weiterhin sind alle Mitglieder zum Ableisten von Arbeitsstunden verpflichtet. Dazu wurde folgende Staffelung beschlossen:
Mitgliedsstatus | Anzahl der Pflichtstunden |
---|---|
In den ersten 5 Jahren der Mitgliedschaft | 16 Stunden |
Ab dem 6. Jahr der Mitgliedschaft | 12 Stunden |
Altersrentner | 1/2 Arbeitsstunden d.h. 8 oder 6 Stunden (je nach Dauer der Mitgliedschaft) |
Ehrenmitglieder | keine |
Kinder und Jugendliche bis zum abgeschlossenen 16. Lebensjahr | keine |
Der auf dieser Website verlinkte Aufnahmeantrag der Schützengilde Flämingrand e.V. stellt den ersten Schritt zum Erwerb der Mitgliedschaft dar. Interessierte Personen können das Formular ausfüllen und einreichen, um ihre Mitgliedschaft zu beantragen. Alle weiteren Details und Informationen zum Prozess des Mitgliedschaftserwerbs stehen persönlich beim Vorstand zur Verfügung. Wir laden herzlich dazu ein, sich mit unserem Vorstand in Verbindung zu setzen, um Ihre Fragen zu klären und mehr über die Mitgliedschaft in unserem Verein zu erfahren.