Mitgliedschaft

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Die Satzung der Schützengilde Flämingrand e.V. Satzung Stand 05-2017

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich auf der Mitgliederversammlung festgelegt. Im Jahr 2024 wurden ein Mitgliedsbeitrag von 125,00 € und eine einmalige Aufnahmegebühr von 200,00 € beschlossen. Für Kinder und Jugendliche wurde ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 30,00 € ohne Entrichtung einer Aufnahmegebühr beschlossen.

Weiterhin sind alle Mitglieder zum Ableisten von Arbeitsstunden verpflichtet. Dazu wurde folgende Staffelung beschlossen:

Mitgliedsstatus Anzahl der Pflichtstunden
In den ersten 5 Jahren der Mitgliedschaft 16 Stunden
Ab dem 6. Jahr der Mitgliedschaft 12 Stunden
Altersrentner 1/2 Arbeitsstunden d.h. 8 oder 6 Stunden (je nach Dauer der Mitgliedschaft)
Ehrenmitglieder keine
Kinder und Jugendliche bis zum abgeschlossenen 16. Lebensjahr keine
Die Termine für die Arbeitsstunden werden finden in der Regel am ersten Samstag im Monat im Zeitraum April bis Oktober des Jahres statt. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde sind am Ende des Jahres 15 € zu entrichten.

Der auf dieser Website verlinkte Aufnahmeantrag der Schützengilde Flämingrand e.V. stellt den ersten Schritt zum Erwerb der Mitgliedschaft dar. Interessierte Personen können das Formular ausfüllen und einreichen, um ihre Mitgliedschaft zu beantragen. Alle weiteren Details und Informationen zum Prozess des Mitgliedschaftserwerbs stehen persönlich beim Vorstand zur Verfügung. Wir laden herzlich dazu ein, sich mit unserem Vorstand in Verbindung zu setzen, um Ihre Fragen zu klären und mehr über die Mitgliedschaft in unserem Verein zu erfahren.