06.10.2017
Am 06.07.2017 ist ein neues Waffengesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Lagerung von Waffen und Munition.
Wichtige Änderungen im Überblick (Auswahl)
- Amnestie
- Wer illegale Waffen oder Munition besitzt, kann diese straffrei (bis zu einem Stichtag) bei der zuständigen Behörde abgeben.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es mit einer vergleichbaren Regelung in der Vergangenheit viel Ärger gegeben hat. Wenn Ihr die Amnestie nutzen wollt informiert Euch bitte im Vorfeld genau über den Ablauf, um nicht durch vermeidbare Fehler Eure Zuverlässigkeit zu gefährden.
- Waffenschränke
- Die Kategorien A und B sind für die Aufbewahrung von Waffen zukünftig nicht mehr zugelassen. Waffenbesitzer, die ihre Waffen vor Inkrafttreten des Gesetzes in einem solchen Behältnis gelagert haben, genießen Bestandsschutz.
- Vorübergehene Aufbewahrung
- Ab sofort ist es zulässig für die vorübergehende Aufbewahrung einer Waffe (z.B. in einem Hotel während bei einem auswärtigem Wettkampf) ein wesentliches Teil zu entnehmen und Mitzuführen.
Alle Änderungen findet Ihr hier.
Behältnisart | Langwaffen | Kurzwaffen | Munition |
---|---|---|---|
verschlossenes Behältnis |
erlaubnisfreie Waffe | erlaubnisfreie Waffe | erlaubnisfreie Munition |
Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss |
nein | nein | ja |
Schrank der Norm DIN/EN 1143-1 mit dem Widerstandsgrad 0 unter 200 kg Gewicht |
unbegrenzt | bis zu 5 | ja, ohne räumliche Trennung |
Schrank der Norm DIN/EN 1143-1 mit dem Widerstandsgrad 0 über 200 kg Gewicht |
unbegrenzt | bis zu 10 | ja, ohne räumliche Trennung |
Schrank der Norm DIN/EN 1143-1 mit dem Widerstandsgrad 1 |
unbegrenzt | unbegrenzt | ja, ohne räumliche Trennung |